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Code of Conduct

Die alphametall Group agiert international mit Standorten in Deutschland, Frankreich, Polen und Asien. Insbesondere unsere asiatischen Standorte produzieren im großen Stil Aluminium-Halbzeuge – sowohl fertig bearbeitet, als auch in konfektionierter Ausführung.

Durch weltweite Investitionen in neueste Technologien sind wir heute ein hochspezialisiertes Unternehmen im Aluminiumbereich. Unsere Kunden profitieren nicht zuletzt auch von der großen Diversifikation und umfassenden Erfahrung der Unternehmensgruppe. Denn nahezu alle Produkte, die sich aus dem Werkstoff Aluminium herstellen lassen, finden Sie hier, im One-stop-Shop. Das reduziert spürbar Zeit und Kosten.

Als Hersteller, Lieferant und Bearbeiter von Halbzeugen aus Aluminium und Aluminiumlegierungen sind die Unternehmen der Gruppe eng in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden. Der Vorteil für die Kunden besteht aus der Lieferung von reinem Aluminium-Halbzeug über die mechanische Bearbeitung bis hin zur gewünschten Oberfläche Der Konzern verbessert seine Umweltbilanz, bietet eine sichere, inklusive und motivierende Arbeitsumgebung, unterstützt die Gemeinschaften, in denen er tätig ist, pflegt vertrauensvolle, transparente und gesetzes- und regelkonforme Geschäftspraktiken und leistet damit seinen positiven globalen Beitrag.

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir aufgrund unserer Tätigkeit haben. Daher haben wir für uns selbst strenge ethische Grundsätze aufgestellt, die uns bei unseren Geschäften leiten.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, einschließlich Subunternehmern, also allen Unternehmen, die mit einem Unternehmen oder einem Unternehmensbereich des Konzerns alphametall Group in Geschäftsbeziehung stehen, dass sie ihrem Handeln dieselben ethischen Grundsätze zugrunde legen. Aus diesem Grund hat alphametall Group diesen Verhaltenskodex für Lieferanten erarbeitet, der Mindeststandards für die Geschäftsbeziehungen mit einem Konzernunternehmen oder einem Unternehmensbereich setzt.

GESETZE UND ETHISCHE STANDARDS

Der Lieferant hält sämtliche für sein Unternehmen geltenden Gesetze ein. Der Lieferant unterstützt die Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen („United Nations Global Compact“), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte („UN Universal Declaration of Human Rights“), der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte („UN Principles on Business and Human Rights“), der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen („OECD Guidelines for Multinational Enterprises“) sowie der Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit („1998 International Labor Organization Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work”) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Dies gilt insbesondere für:

MENSCHENRECHTE UND FAIRE ARBEITSBEDINGUNGEN

KINDERARBEIT

Der Lieferant beschäftigt keine Kinder unter dem gesetzlichen Mindestbeschäftigungsalter im jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung. Der Lieferant legt ein Mindestarbeitsalter von 15 Jahren fest, auch wenn die Beschäftigung jüngerer Kinder nach den lokalen Regelungen rechtlich zulässig ist. Beschäftigte unter 18 Jahren verrichten Arbeiten nur gemäß den gesetzlichen Anforderungen ihres Beschäftigungslandes (z. B hinsichtlich der Arbeitszeiten und -bedingungen) und unter Beachtung der Anforderungen hinsichtlich Bildung und Ausbildung.

ZWANGSARBEIT

Der Lieferant nutzt keinerlei Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwillige Arbeit oder moderne Formen der Sklaverei. Arbeit muss stets freiwillig geleistet werden. Beschäftigten muss gestattet werden, die Kontrolle über ihre Ausweispapiere zu behalten (z. B. Reisepass, Arbeitserlaubnis oder jedes andere persönliche Rechtsdokument). Der Lieferant stellt sicher, dass Beschäftigte während der gesamten Einstellungsphase und Beschäftigungsdauer keine Gebühren oder sonstigen Zahlungen leisten, um beschäftigt zu werden.

Der Lieferant ist für die Zahlung aller rechtlich verbindlichen Gebühren und Ausgaben (z. B. Lizenzen und Abgaben) verantwortlich, die ggf. im Zusammenhang mit seinen Beschäftigten anfallen.

Bestrafung, psychischer und/oder physischer Zwang sowie jede andere Form des Menschenhandels sind verboten. Disziplinarische Richtlinien und -Maßnahmen sind eindeutig festzulegen und den Beschäftigten mitzuteilen.

VERGÜTUNG UND ARBEITSZEITEN

Der Lieferant hält alle national geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards zu Arbeitszeiten, auch hinsichtlich Überstunden, Pausen und bezahltem Erholungsurlaub ein.

Der Lieferant bezahlt seine Beschäftigten gemäß dem lokalen Mindestlohngesetz und den geltenden Tarifverträgen sowie in Übereinstimmung mit den Branchenstandards. Der Lieferant bezahlt die Beschäftigten fristgerecht und informiert diese verständlich und eindeutig über die Grundlagen, nach denen sie bezahlt werden (d. h. dass sie die Beschäftigungsunterlagen in einer Sprache erhalten, die sie verstehen). Abzüge von Löhnen und Gehältern als Disziplinarmaßnahme sind nicht gestattet, sofern diese rechtlich nicht zulässig sind.

VEREINIGUNGSFREIHEIT UND TARIFVERHANDLUNGEN

Die Beschäftigten des Lieferanten müssen die freie Entscheidung haben, ohne Bedrohung oder Einschüchterung einer Gewerkschaft/Arbeitnehmervertretung ihrer Wahl beizutreten oder dies nicht zu tun. Der Lieferant erkennt an und respektiert das Recht, Tarifverhandlungen zu führen gemäß den lokal anwendbaren Gesetzen.

VIELFALT UND INKLUSION

Der Lieferant fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt seiner Beschäftigten geschätzt wird.

Der Lieferant bekennt sich zur Chancengleichheit und diskriminiert niemanden aufgrund von Geschlecht, ethnischer und nationaler Herkunft, Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität oder weiterer, gesetzlich geschützter Merkmale oder wird eine solche Diskriminierung nicht tolerieren.

ARBEITSSCHUTZ

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau anstreben, indem sie einen für ihr Unternehmen angemessenen Ansatz für Gesundheits- und Sicherheitsmanagement anwenden.

Der Lieferant hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (z.B. Trinkwasser), um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Dies umfasst regelmäßige Risikobewertungen der Arbeitsplätze und die Umsetzung geeigneter Gefahrenabwehr- und Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich der Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Beschäftigte sind in Arbeitsschutzthemen angemessen zu schulen – in einer Sprache, die sie verstehen.

DATENSCHUTZ, INFORMATIONSSICHERHEIT UND OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN

Der Lieferant hält die anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Datenschutz, einschließlich dem Schutz personenbezogener Daten, z. B. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich personenbezogener Daten von Kunden, Verbrauchern, Beschäftigten und Aktionären. Der Lieferant beachtet bei der Erfassung, Aufzeichnung, Aufbewahrung (einschließlich des Hostings), Verarbeitung, Übertragung, Nutzung oder Löschung personenbezogener Daten alle genannten Anforderungen.

Die für Lieferanten geltenden Anforderungen hinsichtlich der Informationssicherheit in Bezug auf Daten, die ihnen während und nach ihrer Zusammenarbeit mit alphametall Group anvertraut werden, basieren auf internationalen Standards wie dem Leitfaden für Informationssicherheitsmanagement. Lieferanten sollten die Schutzbedürftigkeit von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten berücksichtigen. In jedem Fall müssen das von den Lieferanten zu gewährleistende Maß an Informationssicherheit und die von ihnen durchgeführten Sicherheitskontrollen der Sensibilität, dem Wert und der Kritikalität der zu verarbeitenden Daten während des gesamten Lebenszyklus der Daten angemessen sein.

Der Lieferant schützt vertrauliche Informationen und nutzt diese ausschließlich in angemessener Weise. Das heißt, dass der Lieferant alle vertraglichen Anforderungen zu Datenschutz und Informationssicherheit einhält und keine Informationen offenlegt, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind.

BESTECHUNG UND KORRUPTION

Der Lieferant hält sämtliche geltenden nationalen und internationalen Antikorruptionsgesetze und -regelungen ein. Er bietet, gewährt und akzeptiert kein Geld oder sonstige Vorteile (weder direkt noch indirekt), um amtliche Handlungen unzulässig zu beeinflussen oder sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, mit dem Ziel, eine Geschäftstätigkeit zu veranlassen oder zu erhalten. Dies gilt auch für sogenannte Beschleunigungszahlungen oder andere Vorteile, die Amtsträgern für routinemäßige Entscheidungen, die kein Ermessen zulassen, gewährt werden.

HANDELSREGELUNGEN

Der Lieferant hält alle geltenden Exportkontrollen, Sanktionen und Zollgesetze und -vorschriften, einschließlich der Verbote und Beschränkungen („Handelsgesetze“) ein. Insbesondere stellt der Lieferant sicher, dass der Lieferant selbst, sein/e wirtschaftlich Berechtigte/n, alle seine Vertreter und andere von ihm eingesetzten Subunternehmer nicht auf einer der geltenden Sanktionslisten als „Denied Party“ erfasst sind.

GELDWÄSCHE UND FINANZAUFZEICHNUNGEN

Der Lieferant hält alle geltenden Exportkontrollen, Sanktionen und Zollgesetze und -vorschriften, einschließlich der Verbote und Beschränkungen („Handelsgesetze“) ein. Insbesondere stellt der Lieferant sicher, dass der Lieferant selbst, sein/e wirtschaftlich Berechtigte/n, alle seine Vertreter und andere von ihm eingesetzten Subunternehmer nicht auf einer der geltenden Sanktionslisten als „Denied Party“ erfasst sind.

FREIER WETTBEWERB

Der Lieferant hält geltende Wettbewerbs- und Kartellgesetze ein.

INTERESSENSKONFLIKTE

Bei einem Interessenkonflikt liegt ein persönliches bzw. finanzielles Interesse, eine geschäftliche oder persönliche Handlung bzw. Beziehung, ein früheres bzw. aktuelles Beschäftigungsverhältnis oder eine Verpflichtung vor, welche/s die Fähigkeit zur objektiven Erfüllung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten beziehungsweise die Unabhängigkeit und Objektivität beeinträchtigen kann. Zu solchen Interessenkonflikten zählen kritische Beziehungen wie Verwandtschaft oder Schwägerschaft, Partnerschaft, Investitionen in eine Geschäftspartnerschaft oder Wettbewerber.

Der Lieferant legt jeden tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten für alphametall Group umgehend offen.

UMWELT

Der Lieferant hält alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards ein und unterhält ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich bemühen, die Umwelt- und Klimaschutzzusagen von alphametall Group durch die von ihnen gelieferten Produkte und Services zu unterstützen. Dabei sollen sie effizient handeln und die Umweltwirkung berücksichtigen.

Alphametall Group erwartet auch von seinen Lieferanten, dass sie relevante Daten zu Umwelt- und Klimaschutz auf Anfrage mitteilen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie dem Umwelt- und Klimaschutz in ihrer eigenen betrieblichen Tätigkeit angemessen Rechnung tragen, z. B. indem sie sich Klimaschutzziele setzen und diese entsprechend umsetzen.

KONFLIKTMINERALIEN

Der Lieferant hält alle geltenden Gesetze und die sich daraus ergebenden Due Diligence-Verpflichtungen hinsichtlich der Beschaffung von Mineralien und Materialien aus Konfliktregionen und Risikogebieten ein, die zu Menschenrechtsverletzungen, Korruption, der Finanzierung bewaffneter Gruppen oder ähnlichen negativen Auswirkungen beitragen.

ENGAGEMENT FÜR DIE GEMEINSCHAFT

alphametall Group ermutigt Lieferanten, ihren lokalen Gemeinschaften etwas zurückzugeben und sich an Initiativen und Aktivitäten zu beteiligen, die die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen widerspiegeln.

PLANUNG DER BETRIEBLICHEN KONTINUITÄT

Der Lieferant trifft Vorsorgemaßnahmen im Falle von Störungen seiner Geschäftstätigkeit (z. B. Naturkatastrophen, Terrorismus, Störungen der Lieferkette, Ausbrüche übertragbarer Krankheiten – Epidemien oder Pandemien-, Informationssicherheitsprobleme, Cyberangriffe). Die Vorsorgemaßnahmen beinhalten insbesondere Geschäftskontinuitätspläne, um die Mitarbeiter und die Umwelt vor den Auswirkungen eventueller ernsthafter Störungen im Bereich der Geschäftstätigkeit zu schützen.

DIALOG MIT DEN GESCHÄFTSPARTNERN

Der Lieferant setzt für seine eigenen Lieferanten im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Standards, z. B. ethische Grundsätze, um, die den Standards in diesem Verhaltenskodex für Lieferanten entsprechen.

RESPEKT UND SORGFALTSPFLICHT

Alle Lieferanten handeln und interagieren im Kontakt mit Beschäftigen von alphametall Group mit Respekt und in gutem Glauben. Lieferanten nutzen ihnen anvertrautes Eigentum und Ausrüstung mit der gebotenen Sorgfalt, so als handele es sich um ihr Eigentum.

Bei der Verwendung von Eigentum oder Materialien, die ein Kennzeichen oder eine Marke von alphametall Group tragen, wenden Lieferanten besondere Sorgfalt an, da ihre Handlungen oder Tätigkeiten mit alphametall Group in Verbindung gebracht werden können. Jeder unbefugte Gebrauch von mit dem Warenzeichen gekennzeichneten oder markenrechtlich geschützten Materialien oder Ausrüstung ist zu vermeiden.

Jede Verwendung von Materialien oder Ausrüstung mit dem Warenzeichen oder der Marke von alphametall Group, bei der auch nur der Anschein von unangemessenem Verhalten entstehen kann, gilt als Missbrauch.

EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

Die alphametall Group behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex für Lieferanten zu prüfen – beispielsweise durch Selbstbewertungen und Audits durch alphametall Group oder eine dritte Partei. Der Lieferant strebt nach kontinuierlicher Verbesserung und setzt hierfür z. B. messbare Ziele in den Bereichen Umwelt, Arbeitsbedingungen oder Diversity und berichtet über seine Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit. Wird ein Verstoß festgestellt, erstellt der Lieferant einen Bericht über den Vorfall und legt Korrekturmaßnahmen fest.

Die Bedingungen dieses Verhaltenskodex für Lieferanten spiegeln die Werte und Verpflichtungen wider, die alphametall Group gegenüber seinen Kunden, den Gemeinschaften, in denen wir tätig sind und dem Schutz der Umwelt hat. Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen muss daher behoben werden. Unbeschadet jeglicher anderen vertraglichen Rechtsbehelfe, auf die alphametall Group möglicherweise Anspruch hat, führt jeder Verstoß unverzüglich dazu, dass alphametall Group zur Beendigung der Geschäftsbeziehung berechtigt ist.

MELDUNG VON UNREGELMÄßIGKEITEN

Die alphametall Group ermutigt jede/n, der/die Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex für Lieferanten melden möchte, eine E-Mail an coc@alphametall.com senden.

Falls Sie den Verdacht eines Gesetzesverstoßes melden wollen, wenden Sie sich an das Compliance Management von alphametall Group unter https://www.alphametall.com/

KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG

Wir ermutigen den Lieferanten, alphametall Group proaktiv innovative Ideen zu unterbreiten, die zu weiteren sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Verbesserungen beitragen. Alphametall Group schätzt den offenen Austausch neuer Ideen und ist bereit, neue Chancen gemeinsam mit Lieferanten zu untersuchen.

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